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Erstellung von T2L/F-Statusnachweisen ab sofort wieder eingeschränkt möglich

Seit dem 01.03.2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF ausschließlich elektronisch über das PoUS-System ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiedereinfuhr in das Zollgebiet der Union verwendet.

Da das System PoUS erst seit dem 01.03.2024 zur Verfügung steht und seitens der EU keine Test- oder Übergangsphase vorgesehen ist, kommt es insbesondere in der Anfangsphase durch technische Störungen und Unkenntnis auf Teilnehmer- und Behördenseite zu Verzögerungen bei der Ausstellung.

Die IP Customs Solutions GmbH ist inzwischen in der Lage, Statusnachweise über das PoUS-System auszustellen, sofern keine technischen Störungen im PoUS-System auftreten und auf Behördenseite eine manuelle Bearbeitung des Antrages erfolgt.

Bei der Auftragserteilung zur Ausstellung eines Statusnachweises bitten wir Sie, die folgenden Informationen zu beachten:

Bitte erteilen Sie den Auftrag zur Ausstellung eines Statusnachweises zwei Arbeitstage vor Verschiffung vollständig unter Angabe folgender Informationen:

  • Angabe des Warenstandortes/Terminals
  • Containernummer
  • Warenmenge (Stückzahl / Gewicht / Warenbeschreibung)
  • Angabe der Zolltarifnummer erforderlich
  • Bereitstellung der Belege zum Nachweis des Unionscharakters (Lieferschein + Rechnung / Verzollungsnachweis etc.).

Im Rahmen der Anmeldung werden die von Ihnen bereitgestellten Unterlagen und Nachweise von der IP Customs Solutions GmbH in das PoUS-System hochgeladen und stehen den Behörden des Versendungs- und des Bestimmungslandes zur Verfügung.

Bei der Übermittlung der elektronischen Daten über das PoUS-System können technische Probleme (z.B. Fehlfunktion des PoUS-Systems) auftreten, weshalb die IP Customs Solutions GmbH keine Haftung für eventuelle Verzögerungen übernimmt.

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